IMPRESSUM

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz

KONTAKTDATEN

WEPA Investmentgesellschaft m.b.H.
Hollandstraße 12/9
A-1020 Wien

Tel.: +43 1 391 09 01
Fax: +43 1 391 09 01 - 30
office@wepa.at

GESCHÄFTSFÜHRER

Martin Bransky

PROKURISTIN

Martina Auanger

WEITERE DATEN

Firmenbuch: FN 135712 b,
Handelsgericht Wien
UID-Nr.: ATU 65087979
GISA-Zahl: 25599497
GLN: 9110015774184
LEI: 529900I1MKNY3X31MN45
Konzession der Finanzmarktaufsicht gem. § 4 WAG
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
Unternehmensgegenstand: Wertpapiervermittlung und Wertpapierberatung

Berufsrechtliche Vorschriften:

Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
Bankwesengesetz (BWG)
Delegierte Verordnung (EU)
Gewerbeordnung 1994 (GewO)
Maklergesetz (MaklerG)

Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (DisclosureVO)

Nach der Offenlegungsverordnung (EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister) sind Finanzmarktteilnehmer (z. B. ein Wertpapierunternehmen, das Anlageberatung erbringt) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen:

Artikel 3 – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
WEPA erkennt aktuell weder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens.

Das Unternehmen beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage und die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie (Risk Management) und kann gegebenenfalls zeitnah auf potenziell eintretende Risiken reagieren.

Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Artikel 4 – Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Wir haben uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen, da die dazu notwendigen Finanzprodukte, welche die Bestimmungen der Disclosure-Verordnung hinsichtlich offenzulegenden Informationen vollinhaltlich erfüllen, nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es WEPA daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Anlageberatung im besten Interesse eines (potentiell nachhaltig orientierten) Kunden zu erbringen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.

Artikel 5 – Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Auf die Vergütungspolitik des Unternehmens hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Auswirkung. Die Vergütungspolitik setzt bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der erbrachten Anlageberatung weder Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken noch zum Bevor- oder Benachteiligen von Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen bewerben (gemäß Artikel 8 der Disclosure-Verordnung) oder anstreben (gemäß Artikel 9 der Disclosure-Verordnung).

Datum der Veröffentlichung: 10.03.2021; Aktualisierung 01.01.2023

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